Voraussetzungen
Mehrwertsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Kauf von Photovoltaikanlagen und wesentlichen Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG).
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Sie für den Kauf zum Nettopreis (0% MwSt.) berechtigt sind.
## Wer ist berechtigt?
Der Gesetzgeber sieht die Steuerbefreiung für Privatpersonen und Betreiber vor, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Gebäudeart: Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden, installiert.
- Anlagengröße: Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kW (peak).
- Betreiberidentität: Der Käufer der Ware muss auch gleichzeitig der Betreiber der Anlage sein.
- Inlandsbezug: Die Lieferung und Installation erfolgt innerhalb Deutschlands.
## Welche Produkte sind begünstigt?
Der Nullsteuersatz gilt für alle wesentlichen Komponenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:
- Solarmodule (Photovoltaik-Module)
- Wechselrichter (auch Hybrid-Wechselrichter)
- Stromspeicher (Batteriesysteme)
- Montagesysteme (Dachhalterungen, Schienen, Schrauben)
- Zubehör, das ausschließlich für die Anlage genutzt wird (z.B. Solarkabel, Stecker)
Wichtiger Hinweis: Tragbare Powerstations ohne direkten Anschluss an eine PV-Anlage oder mobile Solarmodule (z.B. für Camping) unterliegen in der Regel weiterhin dem regulären Steuersatz von 19%.
## So kaufen Sie bei uns mit 0% MwSt. ein
In unserem Shop haben wir die Produkte bereits in zwei Versionen angelegt:
- Produkte mit 0% MwSt.: Diese sind speziell für Endkunden und Betreiber vorgesehen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen.
- Produkte mit 19% MwSt.: Diese Version wählen Sie bitte, wenn Sie die Komponenten gewerblich weiterverkaufen oder die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Installation auf einem Gewerbebau ohne Wohnbezug) nicht erfüllen.
Mit dem Abschluss der Bestellung eines 0%-Artikels bestätigen Sie rechtsverbindlich, dass Sie die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllen.
## FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss ich ein Dokument hochladen? In der Regel reicht Ihre Bestätigung im Rahmen des Kaufprozesses aus. In Einzelfällen behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister anzufordern.
Was passiert bei einer Falschangabe? Sollten die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht vorliegen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mehrwertsteuer nachzufordern und die Rechnung zu korrigieren.
Gilt die Befreiung auch für Balkonkraftwerke? Ja! Balkonkraftwerke gelten als Photovoltaikanlagen im Sinne des Gesetzes und profitieren ebenfalls vom Nullsteuersatz, sofern sie an wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden betrieben werden.